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Lexikon - Übernahme Mehrkosten freie Krankenhauswahl

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Übernahme Mehrkosten freie Krankenhauswahl

Die Gesetzliche Krankenkasse sieht die Behandlung im nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus vor.

Geht der Versicherte in ein anderes Krankenhaus seiner Wahl, beispielsweise eine Uni-Klinik, muss er die Mehrkosten (höhere Pflegesätze und zusätzliche Transportkosten) selbst zahlen.

Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung mit dieser vertraglichen Vereinbarung werden die Mehrkosten erstattet.

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