Eintrittskarten-Versicherung
Die Eintrittskarten-Versicherung, auch Ticket-Rücktrittsversicherung ersetzt den Preis einer bereits gekauften Eintrittskarte, wenn der Versicherungsnehmer wegen einer Krankheit oder aus anderen Gründen nicht an der gebuchten Veranstaltung teilnehmen kann. Der Versicherungsschutz wird für Konzert-, Musical-, Theater- und Sportveranstaltungen angeboten.
Bei einer Eintrittskarten-Versicherung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit ein verhinderter Konzertgänger seine Eintrittskarte erstattet bekommt. Dabei sind die Bedingungen mit jenen von Reiserücktrittsversicherungen vergleichbar. Es gelten oft dieselben Rücktrittsgründe, zum Beispiel:
- Unfall
- unerwartet schwere Erkrankung
- Tod
- Schwangerschaft
- Impfunverträglichkeit
- Arbeitsplatzwechsel, betriebsbedingte Kündigung
- Elementar- oder anderer erheblicher Schaden am Eigentum der/des Versicherten
Eine Eintrittskarten-Versicherung muss in der Regel spätestens 30 Tage vor der Veranstaltung abgeschlossen werden.