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Lexikon - Bestattung im Ausland und Überführung bei Tod

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Bestattung im Ausland und Überführung bei Tod

Stirbt eine versicherte Person durch einen Unfall im Ausland, wird je nach Wunsch der Angehörigen die Bestattung im Ausland oder die Überführung des Verstorbenen nach Hause organisiert.

Die Kosten dafür werden vom Versicherer übernommen.

Bergungs- und Transportkosten weltweit

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Schulstr. 77
63811 Stockstadt
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